telc B2 Beruf Lesen Teil 2: Einweisungen und Unterweisungen

telc B2 Beruf (DTB B2) Lesen Teil 2: Einweisungen und Unterweisungen. Texte aus einer Einweisung oder Unterweisung: 2 Aufgaben richtig/falsch und 2 Multiple-Choice-Aufgaben. Übungen mit Lösungen, die ersten drei ohne Anmeldung.

Format: Lesen Teil 2 im Deutsch-Test für den Beruf B2 (DTB B2)

Sie lesen Texte aus einer betrieblichen Einweisung oder Unterweisung: 2 Aussagen „richtig oder falsch“ und 2 Aufgaben mit drei Antworten (a, b, c).

Der Subtest Lesen dauert 45 Minuten für Teil 1 bis 4. Lesen zählt 60 von 240 Punkten: 18 Aufgaben aus Lesen Teil 1–4 und 2 Aufgaben aus „Lesen und Schreiben“, je 3 Punkte.

Bestanden ist die Prüfung mit mindestens 144 von 240 Punkten und mindestens 36 von 60 Punkten in drei der vier Bereiche Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen; ein Bereich mit 24 bis 35 Punkten kann ausgeglichen werden.

  • Auf LexDeutsch: 14 Übungen zu Lesen Teil 2, die ersten drei ohne Anmeldung.

Beispielaufgaben

Die ersten drei Übungen dieses Teils sind ohne Anmeldung kostenlos. Hier ihr Aufgabentext ohne Lösungen; Lösungen und Erklärungen zeigt die Übung nach dem Prüfen.

Lesen Teil 2 - Version 1

Zugangskontrolle und Zeiterfassung

Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Sie zu Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses einen Firmenausweis mit Chip-Karte. Dieser berechtigt zum Zugang in das Unternehmensgebäude und dient gleichzeitig zur Erfassung der Arbeitszeit. Außerdem können Sie mit Ihrem Firmenausweis in der Kantine und am Getränkeautomaten bezahlen und das hauseigene Fitnessstudio benutzen. Neben den Aufzügen im Erdgeschoss finden Sie ein digitales Zeiterfassungsgerät. Bitte halten Sie beim Betreten und Verlassen des Gebäudes Ihren Firmenausweis an die blau markierte Fläche und vergewissern Sie sich, dass die Zeit des Arbeitsbeginns und Arbeitsendes richtig erfasst wurde. Dies erkennen Sie anhand der Anzeige des Geräts, die Ihnen Ihre monatliche Arbeitszeit anzeigt. Die Zeiterfassung berechnet automatisch die reguläre Arbeitszeit sowie eventuelle Über- als auch Minusstunden. Die Personalabteilung richtet Ihnen einen Zugang zu unserem Arbeitskontensystem PersoTime ein. Damit können Sie im Intranet Ihr Arbeitszeitkonto jederzeit einsehen.

  • 6. Der Firmenausweis hat neben der Arbeitszeiterfassung auch andere Funktionen. – Richtig oder falsch?
  • 7. Überstunden
    • a) können online eingesehen werden.
    • b) sind in der Firma grundsätzlich nicht erlaubt.
    • c) werden von der Zeiterfassung nicht registriert.

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Arbeit oder einer Dienstreise erleiden. Es muss also ein ursächlicher Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bestehen. Nach einem Arbeitsunfall müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber umgehend über den Unfall in Kenntnis setzen und sich ggf. in Behandlung begeben. Außerdem ist, sobald es der Gesundheitszustand des Geschädigten zulässt, ein detaillierter Unfallbericht zu verfassen und der Personalabteilung vorzulegen. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall erhalten Arbeitnehmende für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft (BG), zahlt u. a. Verletztengeld in Höhe von 80 Prozent des Bruttogehalts und kommt ggf. auch für weitere Kosten auf. Zu Arbeitsunfällen zählen auch Wegeunfälle, also Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zwischen dem Wohngebäude und der Arbeitsstätte ereignen. Dieser Weg beginnt vor der eigenen Haustür und endet, sobald die Arbeitnehmenden das Unternehmen erreicht haben. Dabei sind bestimmte notwendige Umwege mitversichert, wie etwa der Weg zur Kita, Umleitungen oder im Falle von Fahrgemeinschaften, unabhängig davon, mit welchen Verkehrsmitteln man sich fortbewegt. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Personenschäden; Sachschäden, wie z. B. Schäden am Fahrzeug, sind hierbei nicht mitversichert. Die BG übernimmt in diesem Fall z. B. die Behandlungskosten sowie ggf. Krankenpflege oder medizinische Rehabilitation.

  • 8. Ein Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit zählt nicht als Arbeitsunfall. – Richtig oder falsch?
  • 9. Nach einem Arbeitsunfall
    • a) bezahlt die Berufsgenossenschaft sofort Verletztengeld.
    • b) erhalten Arbeitnehmer sechs Wochen volles Gehalt.
    • c) muss ein Bericht vom Arzt beim Arbeitgeber abgegeben werden.

Lesen Teil 2 - Version 1 (Neu)

  • 6. Ein Firmenausweis kann innerhalb des Firmengebäudes als Zahlungsmittel verwendet werden. – Richtig oder falsch?
  • 7. Das persönliche Arbeitszeitkonto
    • a) ist nur über die Personalabteilung einsehbar.
    • b) müssen die Mitarbeiter selbst anlegen.
    • c) wird täglich aktualisiert.
  • 8. Im Falle eines Arbeitsunfalls muss man sofort einen Bericht beim Arbeitgeber einreichen. – Richtig oder falsch?
  • 9. Nach einem Arbeitsunfall
    • a) bezahlt die Berufsgenossenschaft sofort Verletztengeld.
    • b) erhalten Arbeitnehmer sechs Wochen volles Gehalt.
    • c) trägt der Arbeitgeber die Kosten für die medizinische Versorgung.

Lesen Teil 2 - Version 2

Arbeitszeit

In unserem Unternehmen arbeiten wir nach dem Gleitzeitsystem. Die Kernarbeitszeit ist Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 15.30 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Mitarbeitenden anwesend sein. Jede Abwesenheit während dieser Zeit muss genehmigt sein. Die tägliche Rahmenarbeitszeit ist von 6.00 Uhr bis 19.30 Uhr. Bitte beachten Sie, dass innerhalb dieses Zeitrahmens maximal acht, in Ausnahmefällen zehn, Stunden täglich gearbeitet werden darf. Alle Mitarbeitenden müssen beim Betreten und Verlassen des Gebäudes mit der Zeiterfassungskarte am Lesegerät ein- und ausstechen. So wird die tägliche Arbeitszeit auf dem Zeitkonto festgehalten. Dieses kann jederzeit am Lesegerät eingesehen werden. Bei entsprechendem Guthaben kann einmal pro Monat ein ganzer Arbeitstag (acht Stunden) als Gleitzeittag genommen werden. Zu berücksichtigen ist, dass ein Minuskontostand im Folgemonat auszugleichen ist. Zusätzlich können im Monat Dezember bis zu vier Arbeitstage als Gleitzeittage genommen werden, um sie zwischen Weihnachten und Neujahr zu nutzen, wenn das Arbeitszeitkonto ein ausreichendes Guthaben aufweist.

  • 6. Bei Gleitzeit können Mitarbeitende täglich beliebig viele Stunden arbeiten. – Richtig oder falsch?
  • 7. Durch Gleitzeit ist es den Mitarbeitenden möglich
    • a) ein Stundenguthaben aufzubauen.
    • b) jeden Monat einige Tage freizunehmen.
    • c) täglich mehr als acht Stunden zu arbeiten.

Wichtige Hinweise zum Datenschutz

Unser Unternehmen ist dem Datenschutz gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet. Grundsätzlich dürfen die Daten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur dann erhoben werden, wenn diese vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Mit Ihrem Arbeitsvertrag haben Sie bereits ein Formular erhalten, mit dessen Unterschrift Sie bestätigt haben, dass Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Sollten Sie zukünftig Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich an unseren internen Datenschutzbeauftragten Herrn Kozak (Durchwahl-814) oder seine Stellvertreterin Frau Dudek (Durchwahl -485) wenden. Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sich beim Thema Datenschutzverordnung immer auf dem neuesten Stand zu halten, und bieten daher jedes Jahr Schulungen zu diesem Zweck an. Diese werden von unserem externen Schulungspartner LernPlus durchgeführt und finden zu unterschiedlichen Terminen, jeweils am Wochenende, bei uns im Haus statt. Der Besuch des Seminars wird als Arbeitszeit angerechnet und ist für unsere Mitarbeiter kostenfrei. Eine Teilnahme an einem solchen Training muss spätestens alle drei Jahre erfolgen und durch ein Zertifikat nachgewiesen werden. Reichen Sie dieses bitte unaufgefordert bei der Personalabteilung ein. Alternativ können Sie auch eine vergleichbare Schulung bei einem anderen Anbieter besuchen. In diesem Fall bitten wir Sie jedoch, eine solche Teilnahme im Vorfeld mit unserer Personalabteilung absprechen, sodass Ihnen das Seminar genehmigt und eine Kostenübernahme garantiert werden kann.

  • 8. Die Mitarbeiter müssen einmal pro Jahr ein Seminar zum Datenschutz belegen. – Richtig oder falsch?
  • 9. Die Teilnahme am Seminar
    • a) gilt als Arbeitszeit.
    • b) ist kostenpflichtig.
    • c) muss bei LernPlus erfolgen.

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