telc B2 Beruf Lesen Teil 3: Rahmenbedingungen der Arbeit

telc B2 Beruf (DTB B2) Lesen Teil 3: Rahmenbedingungen der Arbeit. 4 Fragen aus einem Online-Forum und 6 Antworten (a–f): 4 Zuordnungsaufgaben, zu einer Frage passt keine Antwort (x). Übungen mit Lösungen, die ersten drei ohne Anmeldung.

Format: Lesen Teil 3 im Deutsch-Test für den Beruf B2 (DTB B2)

Es geht um Rahmenbedingungen der Arbeit, etwa Urlaub oder Arbeitszeit: Sie lesen vier Fragen aus einem Online-Forum und sechs Antworten a–f und ordnen jeder Frage die passende Antwort zu, 4 Aufgaben vom Typ Zuordnung. Zu einer Frage passt keine Antwort; dafür markieren Sie „x“.

Der Subtest Lesen dauert 45 Minuten für Teil 1 bis 4. Lesen zählt 60 von 240 Punkten: 18 Aufgaben aus Lesen Teil 1–4 und 2 Aufgaben aus „Lesen und Schreiben“, je 3 Punkte.

Bestanden ist die Prüfung mit mindestens 144 von 240 Punkten und mindestens 36 von 60 Punkten in drei der vier Bereiche Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen; ein Bereich mit 24 bis 35 Punkten kann ausgeglichen werden.

  • Auf LexDeutsch: 11 Übungen zu Lesen Teil 3, die ersten drei ohne Anmeldung.

Beispielaufgaben

Die ersten drei Übungen dieses Teils sind ohne Anmeldung kostenlos. Hier ihr Aufgabentext ohne Lösungen; Lösungen und Erklärungen zeigt die Übung nach dem Prüfen.

Lesen Teil 3 - Version 1

Sie lesen eine Online-Diskussion zu einem Thema. Welcher Beitrag passt zu welcher Person? Für eine Person gibt es keinen passenden Beitrag. Markieren Sie in diesem Fall ein X.

Personen – Forum „Rund um den Beruf“

  • 10. Gabi: Ich hatte gerade Urlaub und gleich am ersten Urlaubstag wurde meine Kleine krank und ich musste sie vier Tage lang pflegen. Wenn ich im Urlaub krank werde, kann ich die Tage zurückbekommen. Aber wie ist das, wenn das Kind krank wird?
  • 11. Charlotte: Ich konnte leider mal wieder nicht zur Arbeit gehen, weil mein Kind krank war. Als ich heute angerufen habe, hat mein Chef total überzogen reagiert und mir mit Kündigung gedroht, wenn ich mehr als einen Tag fehle. Das geht doch nicht, oder?
  • 12. Lars: Ich bin letzten Montag mit furchtbaren Kopfschmerzen aufgewacht und konnte nicht aufstehen. Leider habe ich vergessen, meinen Arbeitgeber anzurufen, und bin im Bett geblieben. Jetzt will mein Chef mir kündigen, weil ich unentschuldigt gefehlt habe. Geht das so einfach?
  • 13. Kamil: Gestern war ich krank. Als ich heute wieder im Büro war, wollte mein Chef direkt die Krankschreibung haben. Ich war immer der Meinung, die braucht man erst nach drei Tagen?

Beiträge

  • a) Günther: Das kann man pauschal gar nicht so sagen. Wie das in deinem Unternehmen geregelt ist, steht in deinem Arbeitsvertrag. Ab wann du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchst, findest du meistens unter den Paragraphen „Arbeitsverhinderung“ oder „Krankheit“.
  • b) Marion: Nein, vorher musst du erst mal eine Abmahnung bekommen. Wenn du dann allerdings noch mal fehlst, ohne Bescheid zu sagen, musst du mit der Kündigung rechnen. Such doch noch mal das Gespräch mit deinem Chef. Ihr findet bestimmt eine Lösung.
  • c) Karin: Du kannst nicht einfach kommen und gehen, wann du willst, auch wenn du die Absicht hattest, die versäumte Zeit nachzuholen. Die Arbeitszeiten sind ja vertraglich geregelt. Wenn sich Mitarbeiter nicht daran halten, ist eine Abmahnung vor der Kündigung nicht notwendig.
  • d) Elli: Wie du selbst schreibst, können im Krankheitsfall die Urlaubstage auf dein Urlaubskonto zurückgebucht werden. Du brauchst natürlich ein ärztliches Attest. Das gilt allerdings nicht, wenn du dich um ein krankes Kind kümmern musst. In diesem Fall gelten die Urlaubstage als genommen.
  • e) Sabine: Diese Situation kennen doch alle Eltern. Wenn ich für meinen Sohn mal keine Betreuung finde, kann ich ihn auch ausnahmsweise mit ins Büro nehmen. Meine Chefin ist da zum Glück sehr verständnisvoll.
  • f) Jorge: Also ich gehe immer gleich am ersten Krankheitstag zum Arzt. Sicher ist sicher. Außerdem kann es nicht schaden, wenn dich ein Doktor anschaut, wenn du dich nicht wohlfühlst. Gerade wenn du Kinder hast, ist es wichtig, dass du weißt, was dir fehlt. Du willst ja niemanden anstecken.

Lesen Teil 3 - Version 1 (Neu 1)

Beiträge

  • d) Elli: Wie du selbst schreibst, können im Krankheitsfall die Urlaubstage auf dein Urlaubskonto zurückgebucht werden. Du brauchst natürlich ab den ersten Tag ein ärztliches Attest. Anders sieht es aus, wenn du einen Familienangehörigen betreust. Das ist dann nicht Sache deines Arbeitgebers.

Lesen Teil 3 - Version 1 (Neu 2)

Personen – Forum „Rund um den Beruf“

  • 10. Petra: Ich konnte leider mal wieder nicht zur Arbeit gehen, weil mein Kind krank war. Als ich heute angerufen habe, hat mein Chef total überzogen reagiert und mir mit Kündigung gedroht, wenn ich mehr als einen Tag fehle. Das geht doch nicht, oder?
  • 11. Giovanni: Ich bin letzten Montag mit furchtbaren Kopfschmerzen aufgewacht und konnte nicht aufstehen. Leider habe ich vergessen, meinen Arbeitgeber anzurufen, und bin im Bett geblieben. Jetzt will mein Chef mir kündigen, weil ich unentschuldigt gefehlt habe. Geht das so einfach?
  • 12. Leo: Gestern war ich krank. Als ich heute wieder im Büro war, wollte mein Chef direkt die Krankschreibung haben. Ich war immer der Meinung, die braucht man erst nach drei Tagen?
  • 13. Ines Maria: Ich hatte gerade Urlaub und gleich am ersten Urlaubstag wurde meine Kleine krank und ich musste sie vier Tage lang pflegen. Wenn ich im Urlaub krank werde, kann ich die Tage zurückbekommen. Aber wie ist das, wenn das Kind krank wird?

Beiträge

  • a) Jose Cristobal: Das kann man pauschal gar nicht so sagen. Wie das in deinem Unternehmen geregelt ist, steht in deinem Arbeitsvertrag. Ab wann du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchst, findest du meistens unter den Paragraphen „Arbeitsverhinderung“ oder „Krankheit“.
  • b) Gracia Maria: Nein, vorher musst du erst mal eine Abmahnung bekommen. Wenn du dann allerdings noch mal fehlst, ohne Bescheid zu sagen, musst du mit der Kündigung rechnen. Such doch noch mal das Gespräch mit deinem Chef. Ihr findet bestimmt eine Lösung.
  • c) Lina: Du kannst nicht einfach kommen und gehen, wann du willst, auch wenn du die Absicht hattest, die versäumte Zeit nachzuholen. Die Arbeitszeiten sind ja vertraglich geregelt. Wenn sich Mitarbeiter nicht daran halten, ist eine Abmahnung vor der Kündigung nicht notwendig.
  • d) Ilda: Wie du selbst schreibst, können im Krankheitsfall die Urlaubstage auf dein Urlaubskonto zurückgebucht werden. Du brauchst natürlich ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest. Anders sieht es aus, wenn du einen Familienangehörigen betreust. Das ist dann nicht Sache deines Arbeitgebers.
  • e) Antonia: Diese Situation kennen doch alle Eltern. Wenn ich für meinen Sohn mal keine Betreuung finde, kann ich ihn auch ausnahmsweise mit ins Büro nehmen. Meine Chefin ist da zum Glück sehr verständnisvoll.

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